Die De Nederlandsche Bank (DNB) hat gegen die ABN AMRO Bank N.V. ein Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro verhängt. Gegenstand sind erhebliche Mängel bei der geldwäscherechtlichen Sorgfalt gegenüber einem Teil der Hochrisikokunden im Zeitraum von September 2023 bis September 2024. Im Zentrum der Beanstandungen steht das Ongoing Monitoring, also die laufende Überwachung bestehender Geschäftsbeziehungen.

Nach den Feststellungen der Aufsicht verließ sich die Bank in mehreren Fällen auf Erklärungen ihrer Kunden, ohne diese anhand objektiver und überprüfbarer Informationen ausreichend zu verifizieren. Warnsignale, darunter hohe Bargeldtransaktionen, Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu Hochrisikoländern und Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern, wurden nicht mit der erforderlichen Tiefe untersucht.

Was bedeutet das für Verpflichtete?

Der Fall zeigt ein Muster, das Aufsichtsbehörden europaweit zunehmend adressieren: Es genügt nicht, Prüfprozesse zu haben, ihre Durchführung, Tiefe und die herangezogenen Informationsquellen müssen belegbar sein. Kundenangaben sind Ausgangspunkt, nicht Endpunkt der Prüfung; sie sind gegen objektive Quellen zu plausibilisieren. Und jede Bewertung eines Warnsignals sollte so dokumentiert sein, dass sich Jahre später rekonstruieren lässt, was geprüft wurde, auf welcher Grundlage und mit welchem Ergebnis. Gerade bei Hochrisikokunden entscheidet die Nachweisbarkeit der laufenden Überwachung über den Ausgang einer Prüfung, nicht die Behauptung, überwacht zu haben.