Mit dem Rundschreiben 07/2026 (GW) hat die BaFin ihre Vorgaben zu Hochrisikostaaten aktualisiert und an die jüngsten FATF-Beschlüsse angepasst. Gegenüber dem vorherigen Rundschreiben ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen der geldwäscherechtlichen Pflichten.
Neu ist die angepasste FATF-Länderliste nach dem Plenum vom Juni 2026: Bosnien und Herzegowina sowie der Irak wurden in die Liste der Staaten unter verstärkter Beobachtung („Grey List“) aufgenommen; zwei andere Staaten wurden von der Liste gestrichen. Die Hinweise zu den Hochrisikostaaten Nordkorea, Iran und Myanmar und die hierfür geltenden Maßnahmen bleiben unverändert.
Was bedeutet das für Verpflichtete?
Länderrisiko-Prüfungen sind nur so gut wie die Aktualität der zugrunde liegenden Listen. Verpflichtete sollten sicherstellen, dass die neue Länderliste unverzüglich in Risikoanalyse, Kundenrisikobewertung und Screening-Prozesse einfließt, und dass Bestandskunden mit Bezug zu den neu gelisteten Staaten identifiziert und neu bewertet werden. Ebenso wichtig ist der Nachweis: Es sollte dokumentiert sein, welcher Listenstand zu welchem Zeitpunkt für welche Prüfung maßgeblich war. Nur so lässt sich später belegen, dass eine Prüfung dem damals gültigen Rundschreiben entsprach.