Die AMLA hat Entwürfe technischer Regulierungsstandards (RTS) zu gruppenweiten Anforderungen nach Art. 16 Abs. 4 AMLR sowie zu Maßnahmen für Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen in Drittländern nach Art. 17 Abs. 3 AMLR zur Konsultation gestellt. Die Konsultationsfrist endete am 15. Juni 2026; die finalen RTS sollen im vierten Quartal 2026 bei der EU-Kommission eingereicht werden. Mittelfristig ist mit einer Anpassung des § 9 GwG zu rechnen.
Die wichtigsten Neuerungen
Funktionale Bestimmung des Mutterunternehmens: Träger der Gruppenpflichten ist künftig nicht mehr zwingend die oberste Gesellschaft, sondern die Einheit, die faktisch zentraler Träger der Gruppen-Compliance ist, bestimmt anhand von Kriterien wie Stellung in der Gruppe, Umsatz und Compliance-Ressourcen. Die bestimmte Einheit zeigt ihre Rolle binnen 28 Kalendertagen der Aufsicht an.
Governance auf Gruppenebene: Gefordert werden ein Entscheidungsgremium, ein Group-Compliance-Manager bzw. -Officer, dokumentierte Berichtslinien und eine regelmäßig aktualisierte gruppenweite Risikobewertung.
Gruppeninterner Informationsaustausch: Ein Mindestkatalog auszutauschender Informationen nach dem Need-to-know-Prinzip, datenschutzkonform ausgestaltet und mit Ausnahme für berufsgeheimnisgeschützte Informationen. Die eigenständige Kunden- und Risikoanalyse jeder Einheit bleibt unberührt.
Erweiterter Anwendungsbereich: Die Anforderungen gelten risikobasiert auch für gruppenähnliche Strukturen mit gemeinsamer Eigentümerschaft, Geschäftsführung oder Compliance-Kontrolle, etwa Netzwerke oder Franchise-Modelle. Bestehen in Drittländern rechtliche Hindernisse, greifen Melde- und Prüfpflichten; als Ultima Ratio droht die Beendigung der betroffenen Aktivitäten.
Was bedeutet das für Verpflichtete?
Gruppen- und Netzwerkstrukturen sollten frühzeitig klären, welche Einheit künftig Träger der Gruppenpflichten ist, das ist nicht mehr automatisch die Konzernspitze, und die 28-Tage-Anzeigepflicht im Blick behalten. Bestehende Gruppen-Governance und der interne Informationsaustausch gehören gegen den deutlich höheren Detailgrad der RTS-Entwürfe abgeglichen, einschließlich Datenschutz, Berufsgeheimnis-Ausnahmen und möglicher Drittlandshindernisse. Wer die gruppenweite Risikobewertung, Berichtslinien und Austauschprozesse schon jetzt sauber dokumentiert und versioniert, verschafft sich für die AMLR-Anwendung ab Juli 2027 einen erheblichen Vorsprung.